Aktuelles

Aktuelles

25. Januar 2012

Hauseingänge in der Kur

Im Herbst 2011 wurden die Eingänge der Carl-Fiedler-Straße 2-16 mit neuen Haustüren und einer neuen Briefkastenanlage ausgestattet. Aktuell erfolgt nun der Einbau der dazugehörigen Wechselsprechanlagen in allen Wohnungen. Gleichzeitig erhielt der Sockel des Wohnhauses einen neuen Anstrich sowie die Balkonbrüstungen des Frontbereiches Carl-Fiedler-Straße 8 eine moderne Farbverkleidung.


01. Januar 2012

Abfallentsorgung bei extremen Witterungslagen

Im Auftrag der Stadtverwaltung Suhl erhalten Sie von uns zu diesem Thema die nachfolgenden Informationen:

Die Entsorgung der Restmüllabfälle sowie Wertstoffe erfolgt in der Regel stellplatzbezogen an den jeweiligen Entsorgungstagen. Aus der Erfahrung des letzten Winters 2010/11 ist das nicht immer gegeben.

Bei extremen Witterungslagen durch Schnee und Eis oder anderen Naturereignissen kann die Befahrbarkeit einzelner Anliegerstraßen durch Abfallentsorgungsfahrzeuge nicht immer gegeben sein. In diesen Fällen beachten Sie bitte für die Abfall- und Wertstoffentsorgung folgende Hinweise:

  • Der Entsorger wird schnellstens eine Nachentsorgung durchführen. Voraussetzung ist aber, dass die Befahrbarkeit der Straße und der Zugang zum Entsorgungscontainer wieder gegeben ist.
  • Legen Sie bei vollen Sammelbehältern bitte keine Abfälle und Wertstoffe neben den Behältern ab, um die Nachentsorgung nicht zu erschweren.
  • Bei Behinderungen durch Schnee ist es möglich, dass die Abfall- und Wertstoffcontainer kurzfristig an eine andere anfahrbare Stelle umgestellt werden. Eine lnformation zu einem verändertem Stellplatz erfolgt durch die GeWo Suhl bzw. den Hausmeister.
  • Wertstoffe sollten nach Möglichkeit bei diesen Situationen auf den Recyclinghöfen abgeben werden. Die öffentlichen Wertstoffplätze im Wohngebiet sind bei extremen Witterungslagen ebenfalls nicht für die Entsorgung anfahrbar.
  • Beim Parken lhres Fahrzeuges im Wohngebiet beachten Sie bitte, dass die Entsorgungsfahrzeuge sicher vorbeifahren können und dass die Wendestellen an Stichstraßen frei von abgestellten Fahrzeugen sind. Einschließlich eines Sicherheitsabstandes sollte eine Durchfahrtsbreite von 3,00 m vorhanden sein.